Innovative Ansätze im Bereich Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration gesucht!
Ideen können bis zum 19. August 2025 eingereicht werden!
Mit dem IGP soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für marktnahe nichttechnische Innovationen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise Hochschulen. Im IGP werden die zu fördernden Projekte im wettbewerblichen Verfahren im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“) ermittelt.
Thema des 5. Calls: Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration
Mit dem 5. Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie genügen und zudem
- auf innovative Verbesserungen im Bereich Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration zielen und
- marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz, neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte, innovative Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitsmarktintegration von Gruppen mit besonderen bzw. spezifischen Bedarfen (z.B. Geflüchtete, Neu-/Quereinsteiger), neue Lösungen zur besseren Nutzung von FachkräftePotenzialen im demografischen Wandel, Verbesserungen in Bereichen wie mentaler Gesundheit und Inklusion am Arbeitsplatz oder Teamzusammenhalt, etc.
Es gelten sämtliche in der IGP-Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen und Kriterien zur Förderentscheidung, d.h. neben den allgemeinen Voraussetzungen sind wesentlich Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Effekte auf Dritte, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf bzw. Anreizeffekt.
Ablauf des 5. Calls
Teilnahmeanträge sind unter www.bmwi.de/igp verfügbar. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 19.08.2025 um 15.00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen.
Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten, kommen in die Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch, voraussichtlich im Januar 2026, eingeladen werden. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und wird vom Projektträger kommuniziert.
Antragsteller, deren Teilnahmeanträge gem. den Voraussetzungen der IGP-Richtlinie überzeugen konnten, werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von sechs bis acht Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen.