Einheitliches EU-Regelwerk für innovative Unternehmen
Jetzt Stellung nehmen
Viele KMU kennen die Herausforderungen: Wer über Landesgrenzen hinweg wachsen will, sieht sich schnell mit einer Vielzahl nationaler Vorschriften, Genehmigungen und Verfahren konfrontiert. Diese regulatorische Komplexität bremst nicht nur die Skalierung, sondern auch die Innovationskraft – insbesondere in technologiegetriebenen oder datenintensiven Branchen.
Mit dem „28. Regime“ schlägt die Europäische Kommission einen neuen Weg vor: Ein optionales, EU-weit einheitliches Regelwerk, das Unternehmen freiwillig wählen können – zusätzlich zu den bestehenden nationalen Systemen. Damit soll eine Art „Parallelsystem“ entstehen, das einfachere und konsistente Rahmenbedingungen schafft, ohne die Souveränität der Mitgliedstaaten anzutasten.
Warum das für KMU relevant ist
Das vorgeschlagene Regelwerk richtet sich insbesondere an junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, die heute unter der Rechtsunsicherheit leiden, wenn sie in mehreren EU-Ländern tätig werden wollen. Wenn dieses System gelingt, könnten Marktzugang, Skalierung und Innovation spürbar erleichtert werden. Dafür braucht es jedoch die Perspektive aus der Praxis – und hier sind KMU gefragt.
Ihre Stimme zählt – öffentliche Konsultation bis 30. September
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Befragung gestartet, um die Ausgestaltung des „28. Regimes“ an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten.
Noch bis zum 30. September 2025 können Sie Ihre Einschätzung, Bedarfe und Hinweise einbringen.
Je mehr Stimmen aus der Praxis gehört werden, desto höher ist die Chance, dass ein wirklich nützliches und handhabbares Instrument entsteht.
Jetzt beteiligen: Stellung nehmen und mitgestalten
Frist: 30. September 2025
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