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10.03.2026

Kommission schlägt Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung für eine stärkere Industrie und mehr Arbeitsplätze in Europa vor

die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag angenommen, um die Nachfrage nach CO2-armen in Europa hergestellten Technologien und Produkten zu steigern. Der Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie bedeutet einen Schub für das verarbeitende Gewerbe, Wachstum für Unternehmen und mehr Arbeitsplätze in der EU. Gleichzeitig wird damit die Einführung saubererer und zukunftsfähiger Technologien in der Industrie unterstützt.

Mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie werden die Empfehlungen des Draghi-Berichts umgesetzt: So werden gezielte und verhältnismäßige „Made in Europe“-Anforderungen bzw. Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in öffentlichen Förderregelungen eingeführt. Diese Anforderungen werden in ausgewählten strategischen Sektoren gelten, insbesondere für die Bereiche Stahl, Zement, Aluminium, Automobile und Netto-Null-Technologien. Damit entsteht ein Rahmen, der sich bei Bedarf auf weitere energieintensive Sektoren wie Chemikalien ausweiten lässt. Europas Produktionskapazitäten werden dadurch gestärkt und die Nachfrage nach in Europa hergestellten sauberen Technologien und Produkten wird steigen. Der Rechtsakt verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein einheitliches digitales Genehmigungsverfahren einzurichten, das darauf ausgelegt ist, Fertigungsprojekte zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Der Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie zielt darauf ab, die Wertschöpfung in der EU zu steigern und unsere industrielle Basis zu stärken, insbesondere angesichts des zunehmenden unlauteren globalen Wettbewerbs und der immer größeren Abhängigkeit von Lieferanten aus Drittländern in strategischen Sektoren. Es handelt sich daher um eine langfristige Strategie für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Sicherheit. Im Jahr 2024 machte das verarbeitende Gewerbe 14,3 % des BIP der EU aus, worauf seine entscheidende Bedeutung für die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, den Innovationszyklus und das soziale Gefüge Europas beruht. In dem Rechtsakt ist das Ziel verankert, den Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP der EU bis 2035 auf 20 % zu erhöhen.

Gleichzeitig ist die EU nach wie vor einer der offensten Märkte der Welt und bekennt sich zu dieser Offenheit, um sie als wichtige Quelle wirtschaftlicher Stärke und Widerstandsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Mit dem Vorschlag wird die Gegenseitigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in größerem Ausmaß gefördert: Länder, die EU-Unternehmen Zugang zu ihren Märkten gewähren, kommen in den Genuss der Gleichbehandlung, wie im Draghi-Bericht empfohlen. Wenn zwischen Partnern und der Union ein Übereinkommen zur Schaffung einer Freihandelszone oder einer Zollunion besteht oder die Partner Vertragsparteien des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sind und einschlägige Verpflichtungen der Union Teil des jeweiligen Übereinkommens sind, sollen ihre Waren gleich behandelt werden wie Waren mit Ursprung in der Union. Bei anderen öffentlichen Interventionen, insbesondere öffentlichen Regelungen und Auktionen, kann sich der Geltungsbereich des Rechtsakts zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie auf Partner erstrecken, wenn sie ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion mit der EU geschlossen haben.

Die Offenheit für ausländische Direktinvestitionen bleibt mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie bestehen; für größere Investitionen von über 100 Mio. EUR in strategischen Sektoren werden damit Bedingungen für den Fall festgelegt, dass ein einziges Drittland über mehr als 40 % der weltweiten Produktionskapazitäten verfügt. Solche Investitionen müssen hochwertige Arbeitsplätze schaffen, Innovation und Wachstum fördern und realen Wert in der EU erzeugen, und zwar durch Technologie- und Wissenstransfer und im Einklang mit Local-Content-Vorschriften. Bei diesen Investitionen muss zudem gewährleistet werden, dass mindestens 50 % der damit verbundenen Beschäftigung in Europa erfolgt, und neben Investoren auch Unternehmen und Menschen vom Zugang zum Binnenmarkt profitieren. Auf diese Weise stärkt der Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie die wirtschaftliche Sicherheit der EU und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten.

Mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie kommen die Stärken des Binnenmarkts zur Geltung:

Unterstützung von Leitmärkten für „Made in EU“- und CO2-arme Produkte

Mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie werden das Prinzip „Made in EU“ und die Bevorzugung CO2-armer Lösungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei öffentlichen Förderprogrammen eingeführt, um die Nachfrage nach europäischen Industrieprodukten von Zement und Aluminium bis hin zu Netto-Null-Technologien wie Batterien, Solarenergie, Windkraft, Wärmepumpen und Kernenergie zu steigern. In Bezug auf Stahl sind in dem Gesetz Vorschläge zur Bevorzugung spezifischer CO2-armer Lösungen enthalten, um eine Marktnachfrage zu schaffen. Diese Maßnahme wird Gewissheit und Planbarkeit für Investoren schaffen und so die Innovation fördern und sauberen Stahl zu einem integralen Bestandteil der industriellen Zukunft der EU machen. Der strategische Einsatz öffentlicher Mittel begünstigt Investitionen in der EU zusätzlich, was wiederum den Zugang zu klimafreundlichen Produkten verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht erhält.

Wert für die EU durch ausländische Direktinvestitionen

Die EU bleibt eines der attraktivsten Ziele für ausländische Direktinvestitionen (ADI) mit fast einem Viertel der weltweiten ADI im Jahr 2024. ADI sollen die Lieferketten der EU stärken, den Technologietransfer fördern und zu hochwertigen Arbeitsplätzen beitragen, deshalb werden mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie Bedingungen für Investitionen von über 100 Mio. EUR in entstehenden Sektoren wie Batterien, Elektrofahrzeuge, Photovoltaik und kritische Rohstoffe eingeführt.

Genehmigungsverfahren vereinfachen

Im Rahmen der Vereinfachungsagenda der Kommission werden mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie die Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte gestrafft und digitalisiert. Dazu gehören die Einführung einer zentralen digitalen Anlaufstelle mit klaren Fristen sowie der Grundsatz der stillschweigenden Genehmigung auf den Etappen des Genehmigungsverfahrens für energieintensive Projekte zur Dekarbonisierung.

Ein Schub für nachhaltige Fertigung

Mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie werden Beschleunigungsgebiete für die Dekarbonisierung eingeführt, die Industriesymbiosen ermöglichen und dazu anregen sollen, Projektcluster für saubere Fertigung einzurichten. Solche Cluster werden Investitionen in unabdingbare Energieinfrastrukturen erleichtern und gebietsweite Genehmigungen fördern. Bei Projekten in diesen Gebieten werden zusammen mit Investoren Profile erstellt und die Entwicklung der erforderlichen Kompetenzen unterstützt.

Nächste Schritte

Bevor die vorgeschlagene Verordnung erlassen wird und in Kraft tritt, wird sie vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert.

Hintergrund

Bei dieser Initiative handelt es sich um einen Vorschlag für eine Verordnung. Sie wurde im Deal für eine saubere Industrie und in der gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU angekündigt. Mit ihr werden zudem die Empfehlungen aus dem Draghi-Bericht umgesetzt, indem durch die Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderprogramme in der EU eine Nachfrage nach sauberen und in der EU hergestellten Produkten und Schlüsseltechnologien geschaffen wird.

 

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Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie

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