Neue Anforderungen bei der Kreditvergabe an Unternehmen:
Expertinnen und Experten aus der Finanzwirtschaft und der Nachhaltigkeitsberatung informieren, wie sich Unternehmen nachhaltig auf die neuen Standards vorbereiten können.
Die seit dem 1. Januar 2024 geltenden gesetzlichen Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie betreffen in erster Linie Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichtspflichten werden aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) direkt und indirekt spürbar sein.
Firmenkunden und Banken werden in absehbarer Zeit auch von KMU belegbare Informationen zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen einfordern. Dies wird entsprechende Auswirkungen z.B. auf Kreditvergaben sowie Risikobewertungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte haben.
Kleinen und mittleren Unternehmen wird dringend empfohlen, jetzt aktiv zu werden und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nachhaltig und zukunftsfähig auszurichten – auch wenn Sie nicht direkt von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sind!
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Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Raum Lahn-Dill
Am Nebelsberg 1
35685 Dillenburg
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