Eine Kooperationsveranstaltung der Servicestelle WirtschaftsWandel (SWWH), DGB Hessen-Thüringen, der IG-Metall Mitte, der Agentur für Arbeit Hanau und des Transformationsforum Main-Kinzig-Kreis (MKK).
Die Arbeitswelt verändert sich rapide. Die demografische Entwicklung, Störungen in Lieferketten, Rohstoffmangel und der technologische Wandel stellen alle im Wirtschaftskreislauf Beteiligte unter massiven Handlungsdruck.
Die kostenfreie Kooperationsveranstaltung „Transformation der Arbeit“ möchte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Betriebsräte anhand von Handlungsempfehlungen und Anlaufstellen aufzeigen, wie sie ihre Belegschaft auf dem Weg der Transformation begleiten können.
Die Veranstaltung ist Teil der Wanderausstellung "Arbeit im Wandel" der Agentur für Arbeit.
- Ab 9:30 Uhr - Einlass & Registrierung
- 10:00-10:25 Uhr - Begrüßung (Heike Hengster, Agentur für Arbeit Hanau / Hessischer Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori)
- 10:25-10:30 Uhr - Vorstellung der Servicestelle WirtschaftsWandel Hessen
- 10:30-10:50 Uhr - Impulsvortrag "Neues Arbeiten" (Prof. Dr. Walter Schwertl)
- 10:50-11:10 Uhr - Impulsvortrag "Herausforderungen der Transformation in Hessen und der Region MKK" (Dr. Christa Larsen)
- 11:10-11:40 Uhr - Dialogrunde "Was können regionale Netzwerke bei der Transformation leisten?"
- 11:40-12:20 Uhr - Mittagspause
- 12:20-13:20 Uhr - Foren-Session I
Forum 1: Fachkräfte halten & binden (DGB Hessen-Thüringen & IG Metall Bezirk Mitte)
Forum 2: Weiterbildung praktisch (Servicestelle WirtschaftsWandel/Hessisches Wirtschaftsministerium)
- 13:20-13:30 Uhr - Pause
- 13:30-14:30 Uhr - Foren Session II
Forum 3: Transformation des Wirtschaftsraums MKK ( Transformationsforum MKK)
Forum 4: Fachkräftegewinnung aus dem Ausland (Agentur für Arbeit Hanau
Forum 5: Informations- und Unterstützungsangebote (Agentur für Arbeit Hanau)
- 14:30-14:45 Uhr - Wrap-up des Tages
- Ab 14:45 Uhr - Ausklang mit Networking
Die Veranstaltung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Jugendausbildungsvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und anderen betrieblichen Interessensvertretungen. Die Freistellung kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 40, Abs. 2 HPVG, § 46 Abs.6. BpersVG und anderen entsprechenden Regelungen erfolgen.
